Was tun bei Rissen?
Hinweise sichern
Rissfunde geben nicht nur Aufschluss über die Anwesenheit eines Luchses, sondern liefern daneben Informationen über die Beuteauswahl der großen Katze. Außerdem gibt es am Riss oder in der Nähe oft die Möglichkeit, weitere Spuren des Tieres zu finden und auszuwerten. Durch genetische Abstriche, einzelne Luchshaare z.B. an Himbeerranken oder mit Hilfe einer Foto- oder Videofalle ist es möglich, den Luchs zu identifizieren. Nicht nur bei Nutztierrissen ist es wichtig, dass alle Hinweise auf den Verursacher erhalten bleiben und bei der Begutachtung durch Nationalparkmitarbeiter noch zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie daher die unten aufgeführten Punkte.
Um alle wichtigen Spuren zu sichern, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Die Beutereste möglichst nicht bewegen oder von der Fundstelle entfernen. In der Regel kehrt der Luchs dorthin zurück. Falls eine Kamera zur Hand ist, am besten sowohl den Riss als auch den Bereich um die Fundstelle fotografieren. Falls ein Verbleiben des Risses an Ort und Stelle nicht möglich ist (z.B. in unmittelbarer Nähe eines Weges), diesen bitte nur so weit wie unbedingt nötig wegziehen. Besonders bei Schnee können im Umfeld des Risses Pfotenabdrücke des Luchses oder andere Spuren zu finden sein. Bewegen Sie sich daher vorsichtig, um nichts zu zertreten.
- Benachrichtigen Sie uns umgehend unter den angegebenen Telefonnummern (Kontakt oder Luchsbeauftragte). Nutzen Sie dafür insbesondere außerhalb üblicher Geschäftszeiten bitte auch die angegebenen Mobilfunknummern. Bitte beachten Sie, dass Email-Nachrichten nicht immer sofort gelesen werden können.
Kompensation und Pauschalbetrag
Sollte ein Haustier, wie z.B. ein Schaf oder eine Ziege, von einem Luchs gerissen werden, erhält der Besitzer in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt eine Ausgleichszahlung. Die Höhe des Betrages orientiert sich am Marktwert des jeweils verlorenen Tieres. Private Jagdausübungsberechtigte erhalten einen Pauschalbetrag von EURO 50,- für die Meldung eines in ihrem Revier vom Luchs gerissenen Stückes Wild (Niederwild und Hochwild).
Bitte erfragen Sie die Regelungen zur Ausgleichszahlung in anderen Bundesländern bei den dort zuständigen Stellen.