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Nutztierrisse

Sollte ein Nutztier, wie z.B. ein Schaf oder Gehegewild, von einem Luchs gerissen werden, erhält der Besitzer eine Ausgleichszahlung. Die Höhe des Betrages orientiert sich am Marktwert des jeweils verlorenen Tieres.

Voraussetzung ist in jedem Fall die Begutachtung und Bestätigung des Risses durch Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung oder von dieser beauftragte Personen!

Hier erfahren Sie, wie Sie bei einem Rissfund vorgehen sollten.

Niedersachsen

In Niedersachsen zahlt die Nationalparkverwaltung Harz nach der Begutachtung und Bestätigung eines von Luchs gerissenen Nutztieres den Kompensationsbetrag an den Besitzer aus.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt übergibt die Nationalparkverwaltung Harz nach der Begutachtung des Risses den Vorgang an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Dort wird anhand des vom Begutachter ausgefüllten Protokolls über die Auszahlung einer Entschädigung entschieden.  

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